Aufgaben:
Die Aufgaben und Kompetenzen der Gemeindeversammlung richten sich nach Art. 13-17 der Schulgemeindeordnung.
Über gewisse Sachgeschäfte im Sinne von Art. 7-12 der Schulgemeindeordnung wird zusätzlich an der Urne abgestimmt.
Kompetenzen:
Die Finanzkompetenzen der einzelnen Organe sind in Art. 17 der Schulgemeindeordnung geregelt.
Voraussetzungen:
An den Schulgemeindeversammlungen der Sek Rümlang-Oberglatt sind alle in Rümlang und Oberglatt niedergelassenen Schweizer Bürger:innen, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und in den bürgerlichen Rechten nicht eingeschränkt sind, stimmberechtigt. Die Niederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften.
Schulgemeindeversammlung 5. Dezember 2024
Traktandenliste und Aktenauflage
1. Genehmigung des Budgets 2025 und Festlegung des Steuerfusses
2. Allfällige Anfragen gemäss §17 des kantonalen Gemeindegesetzes
Termine Schulgemeindeversammlungen 2025
Die Schulgemeindeversammlungen finden in dieser Legislatur zu den angekündigten Daten um 19:00 Uhr im Gemeindesaal Oberglatt (Chliriethalle) - vor der Gemeindeversammlung Oberglatt - statt.
Die Daten sind wie folgt:
Mittwoch, 26. März 2025
Mittwoch, 18. Juni 2025 (Rechnung)
Donnerstag, 25. September 2025
Donnerstag, 11. Dezember 2025 (Budget 2026)
Schulgemeindeversammlung vom 5. Juni 2024
Schulgemeindeversammlung 11. Dezember 2023
Budgetversammlung
Schulgemeindeversammlung 12.06.2023
Versammlung vom 22.03.2023
mangels Traktanden abgesagt
Versammlung vom 12.12.2022
Versammlung vom 07.09.2022
mangels Traktanden abgesagt
Versammlung vom 13.06.2022