Sekundarschule Rümlang-Oberglatt

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Schulgemeindeversammlungen

Aufgaben:
Die Aufgaben und Kompetenzen der Gemeindeversammlung richten sich nach Art. 13-17 der Schulgemeindeordnung.
Über gewisse Sachgeschäfte im Sinne von Art. 7-12 der Schulgemeindeordnung wird zusätzlich an der Urne abgestimmt.

Kompetenzen:
Die Finanzkompetenzen der einzelnen Organe sind in Art. 17 der Schulgemeindeordnung geregelt.

Voraussetzungen:
An den Schulgemeindeversammlungen der Sek Rümlang-Oberglatt sind alle in Rümlang und Oberglatt niedergelassenen Schweizer Bürger:innen, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und in den bürgerlichen Rechten nicht eingeschränkt sind, stimmberechtigt. Die Niederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften.

Schulgemeindeversammlung 5. Dezember 2024

Traktandenliste und Aktenauflage
1. Genehmigung des Budgets 2025 und Festlegung des Steuerfusses
Budget 2025(514.52 kB)
2. Allfällige Anfragen gemäss §17 des kantonalen Gemeindegesetzes

Termine Schulgemeindeversammlungen 2025

Die Schulgemeindeversammlungen finden in dieser Legislatur zu den angekündigten Daten um 19:00 Uhr im Gemeindesaal Oberglatt (Chliriethalle) - vor der Gemeindeversammlung Oberglatt - statt.
Die Daten sind wie folgt:
Mittwoch, 26. März 2025
Mittwoch, 18. Juni 2025 (Rechnung)
Donnerstag, 25. September 2025
Donnerstag, 11. Dezember 2025 (Budget 2026)

Archiv

Schulgemeindeversammlung vom 5. Juni 2024

Schulgemeindeversammlung 11. Dezember 2023

Budgetversammlung

Schulgemeindeversammlung 12.06.2023

Versammlung vom 22.03.2023

mangels Traktanden abgesagt

Versammlung vom 12.12.2022

Versammlung vom 07.09.2022

mangels Traktanden abgesagt

Versammlung vom 13.06.2022