Sekundarschule Rümlang-Oberglatt

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Schulpflege

Rücktritt des Schulpräsidenten per 30. Juni 2025

Ulrich Haab hat beim Bezirksrat per 30. Juni 2025 um seine Entlassung als Schulpräsident und Mitglied der Sekundarschulpflege ersucht. Der Bezirksrat hat mit Beschluss vom 15. Januar 2025 dieses Gesuch genehmigt.

Die Schulpflege bedankt sich bei Ulrich Haab für seinen langjährigen und engagierten Einsatz für die Sekundarschule Rümlang-Oberglatt und wünscht ihm für die Zukunft von Herzen alles Gute und beste Gesundheit.

Anordnung Ersatzwahl eines Mitglieds der Sekundarschulpflege Rümlang-Oberglatt sowie deren Präsidentin bzw. Präsidenten für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026

Für den aus der Sekundarschulpflege Rümlang-Oberglatt austretenden Präsidenten Ulrich Haab ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 zu wählen.

Gemäss Art. 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Rümlang-Oberglatt (GO) ist die politische Gemeinde Rümlang wahlleitende Behörde. Die Wahl wird gemäss Art. 8 GO i.V. mit Art. 10 GO sowie nach §§48 ff. des Gesetzes über die Politischen Rechte (GPR; 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, 161.1) nach dem Verfahren der stillen Wahl durchgeführt.

Interessierte Personen können einen Wahlvorschlag einreichen (§§ 48 ff. GPR). Einen Wahlvorschlag einreichen kann jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in den Gemein-den Rümlang oder Oberglatt hat (§23 GPR und Art. 6 Abs. 2 GO). Als Präsident bzw. als Präsidentin kann entweder ein bereits amtierendes Mitglied der Sekundarschulpflege oder die neu als Mitglied der Sekundarschulpflege Rümlang-Oberglatt vorgeschlagene Person vorgeschlagen werden.

Wahlvorschläge müssen bis spätestens am 26. Februar 2025, 16.30 Uhr, beim Gemeinderat Rümlang, Glattalstrasse 201, 8153 Rümlang eingereicht werden. Zur Wahrung der Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt beim Gemeinderat eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).

Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Formulare für Wahlvorschläge können in der Gemeindeverwaltung (Präsidiales, 1. Stock) bezogen oder unter www.ruemlang.ch sowie unter www.sekro.ch heruntergeladen werden.

Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Die wahlleitende Behörde erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss §54 Abs. 1 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, findet am Sonntag, 18. Mai 2025 ein Wahlgang statt. Die Wahl wird gemäss Art. 10 GO mit leerem Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt. Sofern mehr Personen vorgeschlagen werden, als Sitze zu vergeben sind, findet der Wahlgang mit leerem Wahlzettel und Beiblatt statt.

Sofern die Behörde beim ersten Wahlgang nicht vollständig besetzt werden kann, erfolgt der allfällige 2. Wahlgang am Sonntag, 6. Juli 2025.

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis 28. Mai 2025, 16.30 Uhr, können beim Gemeinderat, Glattalstrasse 201, 8153 Rümlang, Wahlvorschläge in Bezug auf einen möglichen 2. Wahlgang zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Rechtsmittel / Einsichtnahme
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung der Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.


Kontaktstelle
Sekundarschule Rümlang-Oberglatt - Schulbehörde
Glattalstrasse 181, Postfach 43, 8153 Rümlang
8153 Rümlang

Aufgabe der Schulpflege

Die Schulpflege leitet und beaufsichtigt die Schule. Sie gibt Rahmenbedingungen vor, plant, initiiert, entscheidet und kontrolliert. Sie stellt die Lehrpersonen und die Schulleitung an, macht Budgetvorgaben, ist verantwortlich für die Bereitstellung der Infrastruktur und vertritt die Schule gegen aussen.
von links: Markus Wolff, Gertraud Eiholzer, Ulrich Haab, Anita Graf, Anja Lynn Niesper
Haab Ulrichulrich.haab@sekro.chSchulpräsidium
Eiholzer Gertraudgertraud.eiholzer@sekro.chVize-Schulpräsidium
Graf Anitaanita.graf@sekro.chMitglied
Niesper Anja anja.niesper@sekro.chMitglied
Wolff Markus markus.wolff@sekro.chMitglied