Rechtliche Grundlage: §30 Volksschulverordnung (VSV)
Handhabung an der Sek Rümlang-OberglattPro Schuljahr stehen zwei Jokertage zur Verfügung. Diese können
a) im aktuellen Schuljahr einzeln oder zusammengefasst bezogen werden (2x1 Tag oder 1x2 Tage)
Ansprechperson für den Bezug der Jokertage ist immer die Klassenlehrperson. Ihr sind die Jokertage möglichst frühzeitig von den Eltern schriftlich zu melden (mindestens 3 Tage im Voraus).
Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtags stattfindet. Die Klassenlehrperson führt eine Liste über die bezogenen Jokertage.
Jokertage können bei folgenden Anlässen nicht bezogen werden:
- Erste Schulwoche nach den Sommerferien und Kennenlernwoche
- Besuchsmorgen
- Sporttage (Winter und Sommer)
- Schulreisen und Klassen-/Jahrgangstage (gemäss Angabe der KLP)
- Projektwoche und anschliessender Besuchsmorgen
- Letzte Schulwoche vor den Sommerferien
- Schulsilvester
Für längere Absenzen muss ein Dispensationsgesuch gestellt werden. Über Dispensationsgesuche für mehr als zwei Tage und Ferienverlängerungen entscheidet die Schulleitung. Das Gesuch umfasst eine ausführliche Begründung mit den entsprechenden Belegen. Dispensationsgesuche sind vier Schulwochen vor der benötigten Antwort einzureichen.
Der verpasste Schulstoff muss selbstständig nachgearbeitet werden. Prüfungen, welche aufgrund von Jokertagen oder Dispensationen nicht absolviert werden können, müssen nachgeholt werden. Die Lehrperson bestimmt, wann sie nachzuholen sind.