Aufhebung der Schutzmassnahmen
Gemäss dem Regierungsratsbeschluss vom 18. Februar 2022 bleiben die Covid-Schutzmassnahmen im Bildungsbereich bis zum 15. April 2022 bestehen. Sie werden nach diesem Termin nicht verlängert und damit entfallen sämtliche Schutzvorgaben für die Schulen.
Isolationspflicht entfällt per 1. April 2022
Die Isolationspflicht entfällt per 1. April 2022 ebenfalls. Es gilt daher das übliche Vorgehen bei Krankheit: Akut kranke Kinder bleiben zu Hause. Nach einem fiebrigen Infekt sollte ein Kind mindestens noch einen Tag lang ohne Medikamente symptomfrei sein (kein Fieber, keine Beschwerden), bevor es wieder in die Schule geht. Dies hilft sowohl Rückfälle als auch Ansteckungen von Kindern und Schulpersonal zu vermeiden.
Repetitive Testungen
Der Bundesrat hat beschlossen, dass die repetitiven Testungen an Schulen nicht mehr finanziert werden. Schülerinnen und Schüler werden daher an den Schulen nicht mehr getestet.
Elternhotline Volksschulamt
Die Elternhotline des Volkschulamtes ist 22 eingestellt.
Link zur Bildungsdirektion
Link zum Bundesamt für Gesundheit BAG